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Auch in Baden-Würtemberg war es irgendwann soweit.

Oktober 2020, während in den meisten anderen Bundesländern die Bordelle seit vielen Wochen wieder geöffnet waren, musste im Ländle geklagt werden. Erst als der Verwaltungsgerichrshof in Mannheim den Fall, als AUSSERORDENTLICH SCHWEREN EINGRIFF IN DIE BERUFSFREIHEIT bezeichnete, hat die Politik eingelenkt und die Corona-Verordnung angepasst. Echt mieser Fall von Machtmissbrauch und leider kein Einzelfall..

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